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Piraten nicht wirklich kompetent bei Transparenz
Meine These ist, dass die Piraten nicht wirklich kompetent sind bei ihren ureigensten Kernthemen. Letztes Beispiel war gestern. Die Piraten göauben wirklich, dass eine Wahl dann geheim ist, wenn das FERNSEHEN nicht dabei ist offenbar ists dann geheim wenn die Stimme jede/r Banknachbar sehen darf. Aber das Wahlen durchaus nicht-öffentlich sein darf.
Dazu ganz interessant die sehr andere Haltung des CCC. Sie habe dazu damals zur Zeiten der heissen Phase der Wahlcomputer-Einführung einuge Hinweise rausgegeben, darin:
Fotographieren ist zwar nicht verboten, es sollte aber während der Öffnungszeiten des Wahllokals vorab erfragt werden, ob Fotographieren erwünscht ist. Wähler und Wahlhelfer haben dabei stets das Recht am eigenen Bild und sollten keinesfalls ungefragt fotographiert werden.
Öffentlichkeit eines Wahlvorgangs ist in der Tat eines der Grundprinzipien einer demokratischen Wahl. Das Verweigern von Öffentlichkeit ist fast immer ein Zeichen von Wahlmanipulation. Hier die Wikipedia zu Transparenz und Öffentlichkeit:
Ein weiterer Grundsatz ist die Transparenz oder Öffentlichkeit der Wahlhandlung. Sie bedeutet, dass der Weg der Wählerstimmen von den eingeworfenen Stimmzetteln über die Auszählung bis zur Bildung von Gesamtsummen und der Berechnung einer eventuellen Sitzzuteilung vollständig nachvollziehbar ist. Das heißt auch, dass das Beobachten etwa des Weges der Wahlurne vollständig möglich ist (sodass ein Austauschen der Wahlurne gegen eine andere ausgeschlossen werden kann) und dass sich jede Summe von Wählerstimmen für eine Partei (oder einen Kandidaten) als Summe aller Untersummen ergibt, also auf der Kette der Berechnungen vom Wahllokal bis zur eventuellen Sitzzuteilung jede Teilberechnung nachvollziehbar ist, diese Kette also keine Lücken aufweist. Wahlfälschung wird gerne mittels eines fehlenden Glieds in einer solchen Kette betrieben.
In Deutschland wird diese Transparenz durch die Öffentlichkeit der Wahlhandlung hergestellt, die jedermann die Beobachtung der Wahl ermöglicht (§ 10 und § 31 BWahlG). In seinem Urteil zu Wahlcomputern wurde der bisher ungeschriebene Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Davon abgesehen ists schon lustig, dass die Piraten mit Liquid Feedback praktisch total auf das Prinzip der Geheimen Wahl verzichten, was ich in diesem Blog schon massiv kritisiert hatte.
Vielleicht sollten sich wirklich mehr Leute mit Demokratietheorie und Wahlrechtsgrundsätzen beschäftigen?

