Am Dienstag gab es einen Verhandlungstag im Bundesverfassungsgericht (BVerfg). Ich will da inhaltlich nur oberflächlich eingehen. Ich habe allerdings bereits in einigen Blättern eine Analyse gelesen, die dahin geht, dass eventuell die Vorratsdatenspeicherung nicht gänzlich vom BVerfg verboten wird.
Aus meiner Sicht wäre das eine Katastrophe. Außerdem würde dies bedeuten, dass eine langjährige Strategie der privaten Daten/verfassungsschützer nämlich alles auf eine bzw. zwei Karten zu setzen eventuell nicht aufgeht:
- Es wurde die ganze Hoffnung auf das BVerfg gesetzt.
- Mit Massendemonstrationen wollte man die Forderungen unterstützen.
In manchen Orten lief mehr – aber nicht koordiniert. Es gab keine Direkten Aktionen und es wurde aus meiner Sicht zu wenig getan um die VDS auf direktem Weg, ohne den Umweg über das Verfassungsgericht, zu beseitigen.
Meine Konsequenz aus dem VDS war ja die Abschaffung meines Handys – derartige Aktionen, die ein Zeichen setzen hätten können wurden nicht von seiten des AK Vorrat unterstützt. Stattdessen hat man auf Aktionen wie anonymisierte Handykarten aus dubiosen Quellen gesetzt. Das Zeichen was man gesetzt hat ist, dass Bürger nicht dazu bereit sind, auf Technik zu verzichten (und somit ihr Verhalten zu ändern). Aber genau DAS wäre ein wesentlicher Punkt, auf dem man hätte aufbauen können. Offenbar ist man aber der Meinung, dass Verzicht als Mittel des Protestes unzumutbar sei. Die vorgeschlagenenen Gegenmittel waren dann auch allesamt technischer Natur. Das Problem hierbei ist dann aber, das nur technisch bewusste und versierte User sich effektiv schützen können. Verzichten aber könnte jeder der will – in Abwägung seiner Bedürfnisse.
Es wird sich zeigen, was am Ende herauskommt. Sollte aber nur ein Fitzelchen Vorraqtsdatenspeicherung übrig bleiben, so muss man die gewählte Strategie als gescheitert ansehen – selbst wenn in der Sache die VDS massiv eingeschränkt würde. Denn das Problem ist, dass die Speicherung überhaupt stattfindet. Was danach damit geschieht – offiziell natürlich nur alles im Rahmen der Gesetze – wissen wir nicht und werden wir nie erfahren. Normale Polizeibehörden werden sich da vielleicht an Recht und Gesetz halten – aber In und Ausländische Geheimdienste mit Sicherheit nicht.
Was machen wir, wenn das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung NICHT in Bausch und Bogen verbannt? Legen wir dann die Hände in den Schoß und sagen wir hätten ALLES versucht? Oder müssen wir bei Null anfangen und stellen fest, dass wir selbst als Aktive Datenschützer nichts wirklich erreicht haben?
Ich weiss es wird immer gerne auf die Protestierenden verwiesen und die gesellschaftliche Debatte. Das ist sicher auch etwas wert oder etwas worauf man aufbauen kann. Ich habe aber immer die Tendenz gesehen, das Bürger durch das Warten auf das BVerfG – wie das Stieren auf den Feind passivisiert – wir können nichts tun ausser warten und demonstrieren. Das war falsch und das ist falsch. Ich fürchte, dass es aber nach einem Urteil eher schwerer als leichter sein wird Leute zu mobilisieren. Da man die Leute darauf trainiert hat auf den Entscheid zu warten, MUSS dieser Entscheid jetzt auch das Ende der Debatte darstellen – zumindest was Vorratsdatenspeicherung anbelangt. Verwandte Themen werden sicher noch weiter Bestand haben.
Hinzu kommt, der von mir oft beklagte Mangel an Organisation. Organisiert wird immer nur zu Events – und zwischendrin verschwinden alle immer wieder in der Versenkung. Es fehlt an kontinuierlicher Arbeit, die ggf. auch bezahlt wird. An verlässlichen Ansprechpartnern und einer kampagnenfähigen Organisation.
Ich bin gespannt wie die Entscheidung ausgeht – und ich bin gespannt darauf wie alle beteiligten Parteien die Entscheidung hinterher verkaufen werden.